• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 05/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Veranstalterrabatte kein Arbeitslohn +++ Führt ein gesundheitspräventives Seminar zu Arbeitslohn? +++ Werbungskostenabzugsbeschränkende Wirkung der Entfernungspauschale und Taxifahrten +++ Saunaleistungen in Schwimmbädern – Aufteilung eines Gesamtentgelts +++ Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) +++ Verabschiedung der Pauschalreiserichtlinie +++ Diebstahl von Zimmersafe – keine Veranstalterhaftung +++ Schadensersatz beim Schwarzfahren +++ Flugverspätung und Verlust eines Urlaubstags: Schadenersatz +++ Krabbensalat im Handgepäck oder Flüssigsprengstoff? +++ Geschlossener Check-In-Schalter bleibt geschlossen +++ Online-Bewertungsportal: Äußerungen Dritter +++ Gewinnreise: Begriff schließt Zusatzkosten aus +++ Alkoholgenuss durch Gastschüler – sofortige Kündigung? +++

Steuern

Verkaufsaufschläge der Reiseveranstalter bei Reiseversicherungen als Versicherungsentgelte steuerpflichtig

Ein für die Versicherungs- und Tourismuswirtschaft gleichermaßen bedeutsames Musterverfahren zur Versicherungsteuer – im konkreten Fall mit einem Streitwert von über 34 Mio. € – ist vom Bundesfinanzhof (BFH) im Sinne der Finanzverwaltung entschieden worden. Danach stellen Verkaufsaufschläge der Reiseveranstalter (im Gegensatz zu Provisionen) auch dann Versicherungsentgelte dar, wenn an den Versicherer nur eine Nettoprämie – nämlich die Zahlung des Reisekunden abzüglich Verkaufsaufschlag – abgeführt wird.

Vereinsbasiertes Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb?

Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familienhotel stellt nach aktueller BFH-Rechtsprechung keine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege dar, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln auf die in dem § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen entfallen. Dies entschied kürzlich der BFH mit Urteil vom 21.9.2016 (Az.: V R 50/15).

Wann ist Reverse-Charge-Umsatzsteuer für River Cruises in Deutschland zu deklarieren?

Wir sind als in den USA ansässiger Reiseveranstalter seit Jahren in Deutschland umsatzsteuerlich registriert, weil wir Umsatzsteuer auf die deutsche Flusspassage im Reverse Charge abführen, jedenfalls dann, wenn die Personenbeförderungsleistungen auf deutschen Flüssen durch nicht in Deutschland ansässige Carrier erbracht werden. Bislang wurde unsere Reverse-Charge-Umsatzsteuer immer in den Voranmeldungen für die Monate deklariert, in welchen wir unsere Carrier bezahlt haben – eine praktikable und einfach verständliche Methode. Regelmäßig leisten wir Vorauszahlungen, manchmal aber begleichen wir unsere Rechnungen auch erst nach dem Ende einer Cruise. Unsere Steuer- und Bilanzfachleute diskutieren nun, ob dies tatsächlich der korrekte Zeitpunkt für die Steueranmeldung ist.

Recht

Störenfriede an Bord: Was dürfen Flugkapitän bzw. seine Crew – und was nicht?

„Eingecheckt und rausgeflogen – United Airlines überbucht einen USA-Flug und zerrt einen Passagier gewaltsam aus der Kabine“. Eine kürzlich zu lesende Schlagzeile und andere aktuelle Aufreger zu einem bekannten Thema der „disruptive passengers“: Also Störenfriede an Bord und wie mit ihnen umgehen?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2017
Veröffentlicht: 2017-05-10
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005