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Inhalt der Ausgabe 05/2015

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Inventarteilen einer Gaststätte +++ Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils? +++ Zukunft der Margensteuer: MOSS statt TOMS? +++ Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen aus zivilrechtlicher Sicht +++ Keine Haftung von Hotelbewertungsportal bei Einsatz von Wortfiltersoftware +++ Nötigung durch Drohung mit SCHUFA-Eintrag +++ Pass- und Visa-Info für Asylbewerber +++ Änderung von Flugzeiten als Minderungsgrund +++ Keine Hotel-Sterne für Kreuzfahrtschiff +++ Verlorenes Reisegepäck – Nachweispflichten des Anspruchstellers +++ Kein Ausgleichsanspruch für kostenlos mitreisendes Kleinkind +++ Ausgleichsanspruch – Beförderungsverweigerung durch Umbuchung +++

Steuern

Die Besteuerung von Reiseleistungen bei Einschaltung von Betriebsstätten

Die Umsatzsteuerbelastung der Reisepreise ist wesentlich davon abhängig, wo Reiseleistungen und Reisevorleistungen erbracht werden, wo also der Leistungsort für die Umsätze der Reiseunternehmer nach den Vorschriften des UStG (vornehmlich § 3a UStG) anzunehmen ist. Die Besteuerung des Unternehmens und seiner Betriebsstätten richtet sich nach Vorschriften, die für deren Leistungsort gelten.

Nullsatz nach § 26 Abs. 3 UStG – Klarstellungen durch die Finanzverwaltung

Der sog. „Nullsatz“ des § 26 Abs. 3 UStG, also die faktische Steuerbefreiung der entgeltlichen Personenbeförderung mit Flugzeugen über deutschem Grund bei internationalen Flügen, ist hinsichtlich seines Regelungsgehalts unstreitig und unverzichtbar, auch wenn die in Deutschland gewählte steuertechnische Lösung über eine (theoretisch auch nur partielle) Erlassregelung europaweit ihresgleichen sucht.

Reduzierter Steuersatz auf „All-inclusive“- Übernachtung in Rumänien

Mit Beginn des Jahres 2015 findet in Rumänien der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 9% anstelle des Regelsteuersatzes von 24% auf Übernachtungsleistungen Anwendung. Überdies kann der Steuersatz von 9% auch auf Reisepakete, die Übernachtungsleistungen neben Halbpension, Vollpension und All-inclusive beinhalten, angewandt werden. Dementsprechend ist das rumänische Umsatzsteuerrecht um eine Definition des Begriffs „Übernachtungs-Paket“ („Accomodation Package“) ergänzt worden.

Recht

Schmerzensgeld nach deutschem Schadensrecht

Der tragische Flugzeugabsturz in Südfrankreich hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig Krisenkommunikation ist. Lufthansa und Germanwings haben in den Augen der breiten Öffentlichkeit Glaubwürdigkeit und Vertrauen bewahren können, was für ein Unternehmen gerade in einer solchen schweren Stunde ein hohes Gut ist. Nach Abklingen der Trauerarbeit werden Ansprüche auf Schadenersatz in der Diskussion an Bedeutung gewinnen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-11
 

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