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Inhalt der Ausgabe 05/2012

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Auftreten des Reiseunternehmers im eigenen Namen für fremde Rechnung +++ Kreuzfahrt und Bustransfer als einheitliche Reiseleistung +++ Umsätze einer „männlichen Stripgruppe“ +++ Umsätze mit schienengebundenen Fahrzeugen +++ Studienreise erfordert besondere Reiseleiterqualifikation +++ Verständigungsprobleme zu Lasten des Erklärenden +++ Unzulässiger Änderungsvorbehalt bei Flugzeiten +++ Entwertung von Bonusmeilen ist rechtswidrig +++ Hotelbewertungen: „Gütesiegel“ ohne sachgerechte Prüfung wettbewerbswidrig +++

Steuern

Geldwerte Vorteile von dritter Seite

Nach wie vor sind Rechtsfragen in Verbindung mit geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmern im Rahmen ihres Dienstverhältnisses von dritter Seite zugewendet werden, ungeklärt. Die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte ist kasuistisch angelegt und führt allenfalls äußerst langfristig und „scheibchenweise“ zur Klärung. Die Vielfalt der Sachverhalte in der deutschen „Rabattgesellschaft“ ist unbegrenzt und macht Differenzierungen nach Gruppen nahezu unmöglich.

EuGH verpasst Weichenstellung in der Margenbesteuerung (Star Coaches)

In einem Vorabentscheidungsersuchen aus der Tschechischen Republik hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 1.3.2012 (in weniger als zehn Monaten nach Eingang der Rechtssache!) einige wesentliche Grundsätze der Margenbesteuerung, die schon zu Zeiten von Art. 26 der 6. EG-Richtlinie galten, auf die Art. 306 ff. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) für anwendbar erklärt.

Verkauf von B2B-Reisepaketen

Unterliegen die von inlandsansässigen Reiseunternehmern an EU- Veranstalter im Kettengeschäft veräußerten Reisepakete insgesamt der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder ist das Leistungsbündel in seine Einzelleistungen aufzuspalten?

Recht

Schadenersatz bei Vorverlegung des Rückflugs

Flugzeiten-Änderungsvorbehaltsklauseln sind grundsätzlich unwirksam – dies wurde aus gegebenem Anlass in SRTour 06/2011 S. 18 f. bereits näher erläutert. In diesem Sachzusammenhang hat nun der BGH mit einer aktuellen Entscheidung auch das Pauschalreiserecht weiterentwickelt.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2012
Veröffentlicht: 2012-05-10
 

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