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Inhalt der Ausgabe 04/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen +++ Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen +++ Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades +++ Überbuchtes Hotel als Kündigungsgrund +++ Kreuzfahrt: Keine Zusicherung für Tauchscheinerwerb +++ Erhebliche Flugzeitenänderung als Vereitelung der Reise +++ Intransparente Versicherungsbedingung führt zu Leistungspflicht +++ Geschäftliche Mobilität benötigt offenes Internet +++ GEMA-Gebührenpflicht für touristische Vermieter? +++ ITB Berlin 2017: Günstige Wirtschaftsprognosen als Treibstoff für die globale Reiseindustrie +++

Steuern

Die Bemessungsgrundlage bei der Margensteuer

Eine wenig praxisfreundliche EuGH-Entscheidung, mit der nicht nur die Margenbesteuerung des B2B-Geschäfts, sondern auch die Beschränkung der Entgeltbemessung auf Einzelmargen gefordert wird, sowie ein inzwischen anhängiges Klageverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland sind verantwortlich dafür, dass Probleme der Anwendung der Margenbesteuerung wieder aktuell geworden sind, die zur Einführung der Margenbesteuerung am 1.1.1980 einvernehmlich und befriedigend gelöst schienen.

B2B-Marge: Verfahren vor dem FG Hamburg

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 26.9.2013 (Az.: Rs. C-189/11) die Art. 306 ff. MwStSystRL dahingehend auslegte, dass die Margenbesteuerung sowohl für die B2C- als auch die B2B-Geschäfte bei Reiseveranstaltern Anwendung findet, hat der BFH diese Auffassung postwendend mit Urteil vom 21.11.2013 (Az.: V R 11/11) bestätigt. Gleichwohl hält die deutsche Finanzverwaltung an der bestehenden Rechtslage zu § 25 UStG weiterhin fest und schließt das B2B-Reisegeschäft von der Margenbesteuerung aus.

Mitgliedsbeiträge internationaler Berufsverbände regelmäßig nicht im Reverse Charge

Als Reiseveranstalter mit eigenem Fuhrpark sind wir sowohl Mitglied in nationalen als auch in ausländischen Berufsverbänden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden üblicherweise ohne Ausweis von Steuern abgerechnet. Unser Wirtschaftsprüfer hat nun im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten moniert, dass wir die Mitgliedsbeiträge für im EU-Ausland ansässige Wirtschaftsverbände nicht dem Reverse Charge unterwerfen. Tatsächlich findet sich auf einer eher unbedeutenden dänischen Verbandsrechnung der Hinweis darauf, dass das Reverse Charge anwendbar sei: „Free of Danish VAT – EU Reverse Charge“.

Recht

Erstattung des Ticket-Entgelts durch die Fluggesellschaft oder den Ticket-Zwischenhändler?

Wer heute sein Flugticket bucht, nutzt regelmäßig die Online-Ticketshops oder ähnliche Internet-Buchungsportale. Oder der Ticket-“Verkauf“ erfolgt über ein stationäres Reisebüro oder direkt über das Online-Buchungsportal der Fluggesellschaft. Wie auch immer: Die Tickets werden bei Buchung vollständig bezahlt, die Buchung rückbestätigt und ggf. werden sofort die E-Tickets ausgestellt.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-07
 

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