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Inhalt der Ausgabe 04/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen +++ Aktivierung von Aufwendungen für die Beseitigung von Gebäudeschäden +++ Irreführender Hinweis auf begrenzte Hotelzimmerverfügbarkeit +++ Unzulässige Werbung mit Vorzugspreis +++ Werbeverbot in Bestätigungs-Mail +++ Unzulässige Frist bei Buchungsbestätigung +++ Klage am Verbrauchergerichtsstand +++ Stornopauschalen – Nachweispflicht des Reiseveranstalters +++ Geld für Arbeitgeber bei Flugverspätung +++ Widerruf bei Fernabsatzverträgen ohne Begründung +++ Innovationen und Trends in der Hotellerie +++ Organisiertes Reisen im Aufwind +++

Steuern

EuGH entscheidet über die Abgrenzung von No-Show-Entgelten und Stornogebühren

Die Rechtsfrage, ob reservierte, tatsächlich aber nicht abgenommene Leistungen der Touristik mit dafür in Rechnung gestellten Entgelten der Umsatzsteuer unterliegen oder als Schadensersatzleistungen nicht umsatzsteuerbar sind, ist mit einem Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’Etat dem EuGH vorgelegt und am 23.12.2015 entschieden worden (EuGH, verb. Rs. C-250/14 und C-289/14, Air France–KLM, siehe dazu auch Henkel, SRTour 3/2015 S. 7 ff.).

Trennung von B2C- und B2B-Umsätzen in der Touristik

Für den Unternehmer besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Gegenüber privaten Leistungsempfängern besteht diese Verpflichtung nicht. Häufig ist der leistende Unternehmer nicht in der Lage, abschließend beurteilen zu können, ob der Leistungsempfänger überhaupt ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist und wenn ja, ob er die Leistungen für seinen unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich empfängt. Dennoch setzt die Finanzverwaltung diese Information für eine korrekte Besteuerung voraus.

Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten – BVerfG sieht keinen Verfassungsverstoß

Das Finanzgericht Hamburg hatte beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angefragt, ob die Vorschriften der Gewerbesteuerhinzurechnung – damit inzident auch das Gewerbesteuerrecht schlechthin – aufgrund Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) verfassungswidrig sein könnten. Dies hat das BVerfG nun nach knapp vier Jahren mittels Beschluss vom 15.2.2016 (Az.: 1 BvL 8/12) zurückgewiesen – erwartungsgemäß und zudem sehr eindrucksvoll.

Recht

Schmähkritik in Bewertungsportalen erlaubt?

Touristische Dienstleister sehen sich einer Vielzahl von Internet-Bewertungsportalen gegenüber, seien sie bezogen auf Hotelleistungen, Flüge oder die gesamte Reiseveranstaltung. Denn der moderne Verbraucher nutzt gerne die Möglichkeit, Programm- und Reisebeschreibungen, insbesondere aber die Qualität der touristischen Leistung vorher abzuchecken.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-13
 

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