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Inhalt der Ausgabe 03/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen +++ Steuerschuldnerschaft beim Empfang von Reiseleistungen durch einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat – Anwendungsvorrang des EU-Rechts +++ Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt +++ Errichtung eines Hotelgebäudes und Innenausstattung als einheitliches Erstinvestitionsvorhaben +++ Schadenersatz für Flugzeitenverschiebung +++ Verbot der Vorkasse ohne Sicherungsschein +++ Keine Carrier-Haftung bei Sturz auf Fluggastbrücke +++ Lizenzgebühr für unerlaubte Katalogfotos +++ Kostenerstattung für Rückflug nach Deutschland zwecks medizinischer Behandlung +++ Abtretungsverbot unzulässig – Benachteiligung von Gruppen-Reiseverträgen +++ Unzulässiger Leistungsänderungsvorbehalt eines Busunternehmers +++ Raucherpausen während der Arbeit – Keine betriebliche Übung +++

Steuern

FG Münster: „Miet“-Anteil hinzurechnungspflichtig!

Das FG Münster hat im Verfahren von Frosch Sportreisen GmbH (9 K 1472/13 G) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.1.2016 am 4.2.2016 ein Zwischenurteil erlassen, von welchem bislang lediglich die Entscheidungssätze (sog. Tenor) veröffentlicht worden sind. Danach erfolgt bei echten Auslandsbetriebsstätten in Form von selbstbetriebenen Häusern – hiermit ist nicht der klassische Hoteleinkauf als Reisevorleistung gemeint – weder eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung noch eine Erfassung des auf die Betriebsstätte entfallenden Gewinns in Deutschland.

Margen- oder Regelbesteuerung – Status quo

Dass die beiden für Reiseleistungen maßgeblichen Besteuerungsprinzipien der Regelbesteuerung (nach deutschem Recht anwendbar im B2B-Verhältnis) und der Margenbesteuerung (gem. § 25 UStG anwendbar auf B2C-Reisen, nach EuGH aber auch im B2B-Verhältnis) substanziell derart unterschiedlich sind, dass sie in der praktischen Rechtsanwendung auf gar keinen Fall vermischt werden dürfen, ist der SRTour-Leserschaft längst hinreichend bekannt.

Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften – Änderung der BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat zu der lange umstrittenen Frage Stellung genommen, ob auch eine Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann. Dieses jüngst veröffentlichte Urteil vom 2.12.2015 hat in der Touristik große Bedeutung, denn die GmbH & Co. KG ist bei touristischen Unternehmen eine oft verwendete Rechtsform.

Recht

Sofortinkasso bei Ticketverkauf bleibt zulässig

Was im Pauschalreiserecht schon seit Jahrzehnten gilt, hat auch künftig für Nur-Flug-Buchungen keine Geltung: Der Reiseveranstalter hat zwar das Recht, nach bestätigter Reisebuchung den Reisepreis sofort zu verlangen und von dem Reisenden einzukassieren, jedoch nach strengen Regeln. Wer jedoch ein Flugticket bucht, wurde bis dato sofort mit dem vollen Ticketpreis belastet, auch wenn die Flüge erst viele Monate in der Zukunft stattfinden sollen. Diese Praxis wurde nun höchstrichterlich bestätigt.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-09
 

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