• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 03/2012

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Personalgestellung umfasst auch Selbständige – Sicherstellung der korrekten Steuererhebung +++ Regelsteuersatz für Leistungen eines Partyservice +++ Kosten der Berufsausbildung als Werbungskosten +++ Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Voraussetzungen der Steuerbefreiung +++ Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland? +++ Schwimmende Events und Konferenzen ohne Grundsteuerbelastung +++ Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten +++ Mutterunternehmen steht für Tochtergesellschaft ein +++ Flug auch ohne Kreditkarten-Vorlage +++ Kündigung wegen HIV-Infektion +++ Schadenersatz bei Mobbing +++ Weihnachtsgeld nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis +++ Dachlawinen – kein Schadenersatz +++

Steuern

Umsatzsteuersätze innerhalb der EU (Update mit Stand: 1.1.2012)

Die EU-Kommission hat jüngst wieder ein Update zu den in den EU-Mitgliedstaaten anwendbaren Umsatzsteuersätzen veröffentlicht. Beachtlich ist die weiterhin bestehende Vielgestaltigkeit der Ausprägung von Besteuerungsformen im Bereich von 0% bis 25%.

Die Steuerbefreiung der Veranstaltermargen

Bereits seit der Einführung der Margenumsatzsteuer für Reiseleistungen (mit § 25 UStG erfolgt zum 1.1.1980) ist unklar, in welchen Fällen die aus der Differenz der Einnahmen und Reisevorleistungen ermittelte Marge zu versteuern ist oder umsatzsteuerfrei bleiben kann. Fraglich ist damit auch, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs auf Reisevorleistungen beschränkt ist oder auch andere Aufwandspositionen erfassen kann. Nachstehend wird diese Problematik unter Rückgriff auf Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen näher erläutert.

Neues zum Leistungsort bei Messen und Kongressen

Entgegen der bislang vertretenen Ansicht der Finanzverwaltung besteht bei einer punktuellen und befristeten Errichtung von Messeständen nach neuer EuGH-Rechtsprechung kein ausreichend enger Zusammenhang mit der Nutzung eines Grundstücks. Dies ist bedeutsam für die Ermittlung des Leistungsorts und hat zur Folge, dass Messestandbauleistungen (z.B. Planung, Gestaltung und Bau von Messeständen) in Deutschland ab 2012 nicht mehr als grundstücksbezogene Leistungen zu besteuern sind.

Bewirtungsaufwendungen der erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen: Begrenzte Gestaltungsspielräume

Auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (z.B. einem Hotelbetrieb mit Restaurant) unterliegen Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (z.B. anlässlich eines Galaempfangs zum Betriebsjubiläum; Beköstigung von Kunden und Lieferanten) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit mit der Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche unmittelbar Gegenstand der erwerbsbezogen bewirtenden Tätigkeit sind.

Recht

Achtung – Adressbuchschwindel!

Häufig fallen Unternehmen (so auch Reisebüros und Reiseveranstalter) auf Angebote für die Eintragung in bundesweiten, europaweiten oder auch regional bezogenen Adress- und Branchenbüchern, Online- oder Messeverzeichnissen o.Ä. herein, z.B. im Zusammenhang mit Gewerbeanmeldungen oder Handelsregistereintragungen. Immer wieder wird aus dem Leserkreis nachgefragt, wie man mit unseriösen Rechnungen umgehen soll, die für angeblich abonnierte Registereintragungen präsentiert werden.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-03-12
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005