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Inhalt der Ausgabe 01/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Neue Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen ab 2017 +++ Sachentnahmen in der Gastronomie: Pauschbeträge 2017 +++ Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab 2017 +++ Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie +++ Erhebliche Minderung bei Kursänderung einer Kreuzfahrt +++ Schadenersatz bei Rückflugverspätung um 24 Stunden +++ Reiseveranstalter haftet nicht für Schiffsarzt +++ Keine Störerhaftung bei Passwort-geschütztem WLAN +++ Zwischenlandung keine Flugannullierung: Keine Anspruchsgrundlage +++ Trauer über Tod des Ehepartners: Keine schwere Erkrankung +++ BTW-Tourismusindex zum Jahreswechsel +++

Steuern

Steuerliche Fallstricke für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Viele Unternehmen der Tourismuswirtschaft werden schon mit Rücksicht auf eingeschränkte Haftungsgrundsätze in der Rechtsform der GmbH geführt, wobei der Betriebsinhaber als alleiniger oder beherrschender Gesellschafter und gleichzeitig als Geschäftsführer fungieren kann. Steuerrechtlich ergibt sich hier eine interessante Konkurrenz zwischen der Anwendung des Lohnsteuerrechts für Gehaltsbezüge des Geschäftsführers und des Körperschaftsteuerrechts für Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter. Je nachdem, ob Zuwendungen der Gesellschaft durch das Dienstverhältnis oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, können Steuerbelastungen mit unterschiedlichen Ergebnissen auftreten.

Hotelveräußerung: Gewinnbesteuerung im Falle eines Liebhabereibetriebs

Die Veräußerung oder Aufgabe eines Liebhabereibetriebs ist eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe i.S. von § 16 Abs. 1, 3 EStG. Der hieraus resultierende Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ist steuerpflichtig, soweit er auf die einkommensteuerlich relevante Phase des Betriebs entfällt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 11.5.2016 entschieden und dabei auch Festlegungen zur Ermittlung der Höhe des Veräußerungsgewinns getroffen.

Hinzurechnung bei Anmietung von Hallen durch einen Konzertveranstalter

Unterliegen Aufwendungen eines Konzertveranstalters für die jeweils kurzfristige Anmietung verschiedener Veranstaltungsimmobilien der Hinzurechnung nach dem GewStG oder hat die Hinzurechnung zu unterbleiben, weil die Immobilien, die jeweils fallbezogen angemietet wurden und dem Gewerbebetrieb nicht dauerhaft dienen sollten, im gedachten Erwerbsfalle kein Anlagevermögen wären?

Recht

Unfall im Urlaub und Reiseveranstalter-Haftung

Von Personenschäden und schweren Unfällen sind auch Reisende während ihrer Urlaubszeit betroffen. Nach der notwendigen Personensorge und der erforderlichen medizinischen und logistischen Betreuung taucht schnell die Frage auf, wer verantwortlich für das Schadensereignis ist, wer die Kosten trägt, wer für die Rückzahlung des Reisepreises einzustehen hat, wer für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit haftet oder gar auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2017
Veröffentlicht: 2017-01-09
 

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