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Inhalt der Ausgabe 01/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Neue Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen ab 2016 +++ Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab 2016 +++ Befreiung für von Eheleuten aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung verfassungsgemäß +++ Schmerzensgeld bei zu heißem Duschwasser infolge Mitschuld des Hotelbetreibers +++ Rücktritt von Ferienwohnung-Mietvertrag nur nach Fristsetzung +++ Umfangreiche Bahn-Informationspflichten über Verspätungen +++ Fluggesellschaft darf keine Storno-Bearbeitungsgebühr erheben +++ Reiseveranstalter muss Beauftragung von Rechtsanwalt bezahlen +++

Steuern

Umsatzschlüssel als Regelaufteilungsmaßstab

Zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sowie zur Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG hatte der BFH dem EuGH im Rahmen seines Vorabentscheidungsersuchens (Az.: C-332/14) kürzlich erneut grundlegende Fragen vorgelegt. Vorausgegangen war eine Reihe von Urteilen, mit denen der BFH im Anschluss an eine bereits Ende 2012 ergangene Entscheidung des EuGH über die Vorsteueraufteilung zu befinden hatte. Wegen unterschiedlicher Auffassungen der beiden für das Umsatzsteuerrecht zuständigen BFH-Senate (XI und V) hat der EuGH nun erneut Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.

30 Mrd. € Mehreinnahmen bei Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7%

Immer wieder, und zwar nicht erst nach Einführung der 7%igen Besteuerung von Übernachtungsleistungen, steht der ermäßigte Steuersatz auf der Prüfliste der Legislativorgane in Berlin. Neben teils berechtigten Fragen der fiskalischen Gleichbehandlung, warum bestimmte Leistungen ermäßigt besteuert werden und andere nicht, dürfte es dem Fiskus auch darum gehen, die etwa 30 Mrd. € haushaltstechnisch zu vereinnahmen, die bei genereller Einführung des Regelsteuersatzes als Einmaleffekt, also ohne die Berücksichtigung eines potenziell alternativen Konsumverhaltens, anfallen würden.

Steuerpflicht von Verkaufsaufschlägen und Schadenselbstbehalten bei Reiseversicherungen

Das Finanzgericht Köln hatte entschieden, dass Verkaufsaufschläge bei Nettoverträgen mit Reiseveranstaltern der Versicherungsteuer unterliegen, während Schadenselbstbehalts-Zahlungen der Reiseveranstalter die Voraussetzungen für die Annahme von Versicherungsentgelten i.S. von § 1 Abs. 1 i.V. mit § 3 Abs. 1 Satz 1 VersStG nicht erfüllen sollen (Urteil vom 1.10.2014, Az.: 2 K 542/11, EFG 2015 S. 603).

Recht

Flughafenschalter: Wer trägt das Risiko der Warteschlange?

Jeder kennt das Problem: Zwar ist man rechtzeitig im vom Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft vorgegebenen Zeitfenster zur Abfertigung am entsprechenden Flughafenschalter erschienen, aber man findet sich wieder in einer Warteschlange. Nur einer oder wenige Schalter sind geöffnet und es geht entsprechend langsam mit der Abfertigung voran. Was – zunächst – nur eine Geduldsprobe ist, kann zum Rechtsproblem werden, nämlich dann, wenn der Flug wegen nicht rechtzeitiger Abfertigung verpasst wird oder man erhält – endlich am Abfertigungsschalter angekommen – die Information, dass man leider auf dem gebuchten Flug nicht mehr angenommen und trotz gültiger Tickets nicht befördert werden könne.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-12
 

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