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Staatsangehörigkeit als Differenzierungskriterium im Sozialleistungsrecht
Zur Vereinbarkeit von § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Unions- und deutschem Verfassungsrecht

Die Staatsangehörigkeit hat nach der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH als zulässiges Differenzierungskriterium beim Sozialleistungsbezug weitgehend ausgedient. Daher ist auch § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II verfassungs- und unionsrechtswidrig.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-04
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Dokument Staatsangehörigkeit als Differenzierungskriterium im Sozialleistungsrecht