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Sperrzeiten durch Aufhebungsvereinbarungen bei drohender Kündigung

Es geht hier um die Auslegung von § 144 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 erste Alternative SGB III. Diese Vorschrift sagt (soweit hier von Interesse) aus:
Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der An­spruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Ar­beitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst … hat.
Der Grundtatbestand wird regelmäßig als erfüllt angesehen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung androht und der Ar­beitnehmer daraufhin mit ihm eine Auflösungsvereinbarung trifft. Ein Urteil des BSG vom 17.11.2005 gibt Veranlassung die Rechtsprechung hierzu auf den Prüfstand zu stellen.

Seiten 264 - 269

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2006
Veröffentlicht: 2006-05-01
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