• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020
Bericht der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“

Da das Arbeitsentgelt für den Lebensunterhalt der Versicherten der Sozialversicherungsträger von großer Bedeutung ist, spielt es in derem Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht eine zentrale Rolle. Konkretisiert wird dies mit den Rechengrößen, die systematisch mit der Bezugsgröße (nämlich dem beitragspflichtigen Durchschnittsentgelt) verknüpft sind. Da ihre Relation zur Bezugsgröße letztlich auf politischen Entscheidungen beruht, hinter denen bestimmte Grundgedanken und Konzepte stehen, wird sie immer wieder in der sozialpolitischen Diskussion aufgegriffen. Musterbeispiel hierfür sind die Diskussionen über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen. Aufgrund der sich abzeichnenden demografischen Probleme ist es absehbar, dass über die Rechengrößensystematik zunehmend diskutiert wird. So hat die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung Vorschläge erarbeitet, wie das Rentensystem in Deutschland auch langfristig zukunftsfest gemacht werden kann. Ihr Bericht wurde jetzt vorgelegt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 5 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-14
Dokument Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020