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Sozialpolitik: Bezahlter Jahresurlaub / Abgeltung im Todesfall

Richtlinie 2003/88/EG

Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Eine solche Abgeltung kann nicht davon abhängen, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat.

Urteil des EuGH vom 12. 6. 2014, Rs. C-118/13 Gülay Bollacke ./. K + K Klaas & Kock B.V. & Co. KG –

Anmerkung von Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.10.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2014
Veröffentlicht: 2014-10-09
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Dokument Sozialpolitik: Bezahlter Jahresurlaub / Abgeltung im Todesfall