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Sozialhilfe im Rahmen stationärer Heimpflege unterhalb von Pflegegrad 2?

Mit dem am 1.1.2017 in Kraft getretenen PSG III wurden nicht nur Vorschriften im SGB XI, sondern auch im SGB XII zur Sozialhilfe geändert. Dabei hat der Gesetzgeber in § 65 S. 1 SGB XII normiert, dass nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen haben. Vielerorts kommt bei gesetzlichen Betreuern und Familienangehörigen die Frage auf, ob eine stationäre Heimaufnahme unter Sozialhilfegewährung für ihre Betreuten bzw. Angehörigen, deren Einkommen und Vermögen für eine Selbstfinanzierung der Heimkosten nicht ausreichen und die unterhalb PG 2 eingruppiert wurden, gänzlich ausgeschlossen ist. Es stellt sich in dieser Konstellation die Frage, nach welcher Anspruchsgrundlage des SGB XII möglicherweise doch Leistungen erbracht werden können oder sogar müssen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-03-04
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