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Soziales Entschädigungsrecht: Schwangerschaft einer Soldatin / Entbindung durch truppenärztlich hinzugezogene zivile Ärzte oder Ärztinnen / Schädigung des Kindes beim Geburtsvorgang / Wehrdienstbeschädigung der Mutter

§§ 81, 81f SVG

1. Der Versorgungsanspruch eines während der Schwangerschaft geschädigten Kindes einer Soldatin setzt eine Wehrdienstbeschädigung der Mutter voraus.

2. Die Betreuung und Behandlung einer Soldatin während der Schwangerschaft und Entbindung durch truppenärztlich hinzugezogene zivile Ärzte ist der truppenärztlichen Versorgung zuzurechnen.

Urteil des 9. Senats des BSG vom 30.9.2021 – B 9 V 1/19 R – ECLI:DE:BSG:2021:300921UB9V119R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.06.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-02
Dokument Soziales Entschädigungsrecht: Schwangerschaft einer Soldatin / Entbindung durch truppenärztlich hinzugezogene zivile Ärzte oder Ärztinnen / Schädigung des Kindes beim Geburtsvorgang / Wehrdienstbeschädigung der Mutter