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Soziales Entschädigungsrecht: Opferentschädigung / Unbilligkeit

§ 2 Abs. 1 Satz 1 OEG

Ein Tatbeitrag des Gewaltopfers, der unter der Schwelle versorgungsausschließender Mitverursachung bleibt, kann zusammen mit anderen Umständen die Gewährung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen.

Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. 7. 2006 – B 9a VG 1/05 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Birgit Hoffmann, FH Mannheim

Seiten 111 - 114

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.02.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2007
Veröffentlicht: 2007-02-12
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Dokument Soziales Entschädigungsrecht: Opferentschädigung / Unbilligkeit