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Soziale Sicherheit: Kindesunterhalt / Wohnmitgliedstaat

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
1. Art. 77 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i und Art. 78 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zuund abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, wie sie durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 geändert worden ist, sind dahin gehend auszulegen, dass Empfänger von Altersund / oder Invaliditätsrenten oder Waisen eines verstorbenen Arbeitnehmers oder Selbständigen, für die die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten gegolten haben, deren Rentenansprüche für sich oder ihre Waisen aber ausschließlich auf den Rechtsvorschriften des ehemaligen Beschäftigungsmitgliedstaats beruhen, von den zuständigen Behörden dieses Staates die nach dessen Rechtsvorschriften zugunsten behinderter Kinder vorgesehenen Familienbeihilfen in voller Höhe beanspruchen können, obwohl sie im Wohnmitgliedstaat die nach dessen Rechtsvorschriften vorgesehenen vergleichbaren höheren Leistungen nicht beantragt haben, weil sie sich für die Gewährung einer anderen Leistung für Behinderte entschieden haben, die mit diesen Beihilfen unvereinbar ist, sofern der Anspruch auf die Familienbeihilfen im ehemaligen Beschäftigungsmitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworben wurde.

2. Die Antwort auf die dritte Frage ist mit der Antwort auf die ersten beiden Fragen identisch, wenn es den Betroffenen aufgrund der Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats nicht möglich ist, sich für die Zahlung der Familienbeihilfen in diesem Staat zu entscheiden.

Urteil des EuGH vom 20. 10. 2011, Rs. C-225/10 Juan Pérez García, José Arias Neira, Fernando Barrera Castro, Dolores Verdún Espinosa als Rechtsnachfolgerin des José Bernal Fernández ./. Familienkasse Nürnberg –

Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, München / Fulda

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.10.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-09
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