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Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer: Erhöhung Altersrente / Berücksichtigung Beihilfe

VO (EG) Nr. 883/2004

1. Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EG) Nr. 988/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die in § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehene Eingliederungsbeihilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche keine Leistung im Sinne dieses Art. 3 darstellt und daher nicht in den sachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt.

2. Art. 5 der Verordnung Nr. 883/2004 in der durch die Verordnung Nr. 988/2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass
– die in Art. L. 541­1 des französischen Sozialgesetzbuchs vorgesehene Beihilfe für die Erziehung behinderter Kinder und die in § 35a des Achten Buches des deutschen Sozialgesetzbuchs vorgesehene Eingliederungsbeihilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nicht als gleichartige Leistungen im Sinne von Art. 5 Buchst. a dieser Verordnung angesehen werden können;
– der in Art. 5 Buchst. b verankerte Grundsatz der Gleichstellung von Sachverhalten unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar ist. Es ist daher Sache der zuständigen französischen Behörden, festzustellen, ob im vorliegenden Fall der Eintritt des im Sinne dieser Vorschrift erforderlichen Sachverhalts nachgewiesen ist. Hierfür müssen die Behörden in Deutschland eingetretene vergleichbare Sachverhalte berücksichtigen, als ob diese in ihrem eigenen Hoheitsgebiet eingetreten wären.

Urteil des EuGH vom 12.3.2020, Rs. C-769/18 (Caisse d’assurance retraite et de la santé au travail d’Alsace-Moselle . /. SJ, Ministre chargé de la Sécurité sociale) – ECLI:EU:C:2020:203 –
Anmerkung von Prof. Dr. Francis Kessler, Paris

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-05
Dokument Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer: Erhöhung Altersrente / Berücksichtigung Beihilfe