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Soldatenversorgung: Arbeitslosenbeihilfe / Arbeitslosengeld

§ 86a SVG

Der Anspruch ehemaliger Soldaten auf Zeit auf Arbeitslosenbeihilfe ruht während einer sich anschließenden Zeit der Arbeitslosigkeit nur in der Höhe, in der dem Arbeitslosen Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Urteil des 11. Senats des BSG vom 14.5.2014 – B 11 AL 14/13 R – Anmerkung von Dr. Benjamin Schmidt, Marburg

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.08.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-04
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Dokument Soldatenversorgung: Arbeitslosenbeihilfe / Arbeitslosengeld