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Sind Aufwendungen für noch nicht realisierte Provisionsansprüche zu aktivieren?

Es fällt leider mehr und mehr auf, dass langfristig geregelte Besteuerungsfragen von Unternehmen der Tourismuswirtschaft auch nach langer Zeit immer mal wieder aufgegriffen werden, um vorgebliche fiskalische Interessen zu befriedigen. In der Regel gehen solche Aktivitäten der Finanzverwaltung von Betriebsprüfungen aus. Wenn dann Rechtsbehelfsverfahren ihren Gang bis zum BFH oder EuGH nehmen, kann kaum ein Unternehmer sicher sein, dass die Senate der höchsten Gerichte in ihrer derzeitigen Besetzung nicht zu neuen und überraschenden Erkenntnissen gelangen, die zumindest das Vertrauen in die Rechtssicherheit in Frage stellen können. Typisch dafür sind mehrere Entscheidungen höchster Steuergerichte, die geeignet sind, die Umsatzbesteuerung von touristischen Leistungen chaotisch erscheinen zu lassen. Gleiches gilt aber auch für Fragen des Bilanzsteuerrechts. Nachstehend wird über ein beim BFH anhängiges und bereits am 26.4.2018 zur Entscheidung anstehendes Verfahren zur Besteuerung von Provisionsansprüchen in der Steuerbilanz von Reisebüros berichtet, das eigentlich längst geklärte Fragen wieder aufgenommen hat (BFH-Az.: III R 5/16; siehe hierzu auch Jorczyk, Bilanzierung von Provisionen, SRTour 1/2011 S. 16 ff. ).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.04.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-04-10
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