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Simsalabim – Wie die Finanzverwaltung Mehrzweck-Gutscheine in Einzweck-Gutscheine verwandelt
Eine kritische Stellungnahme zum BMF-Schreiben vom 2.11.2020

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen wurde von den europäischen Finanzbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten wegen des Fehlens einer einheitlichen Rechtsgrundlage naturgemäß sehr unterschiedlich praktiziert. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2016 die MwStSystRL um ausdrückliche Regelungen zur Besteuerung von Gutscheinen ergänzt. Die Gesetzesänderung, die in den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2018 umgesetzt werden musste, soll eine einheitliche steuerliche Behandlung von im europäischen Binnenmarkt gehandelten Gutscheinen gewährleisten und gerade die Wettbewerbsfähigkeit großer Unternehmen, die im gesamten europäischen Raum agieren, sicherstellen.
Leider hat der europäische Gesetzgeber erneut den Fehler gemacht, den unersättlichen Hunger auf (vorgezogene) Steuereinnahmen zu stillen, statt dem vielgepredigten, aber nie gelebten Wunsch nach Steuervereinfachung zu folgen. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Ausgabe aller Gutscheine einfach als nichtsteuerbaren Vorgang festzuschreiben und erst die spätere Leistung zu versteuern. Aber das wäre eine wirkliche Steuervereinfachung – und wer will das schon, außer vielleicht die betroffenen Unternehmer.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2020
Veröffentlicht: 2020-12-04
Dokument Simsalabim – Wie die Finanzverwaltung Mehrzweck-Gutscheine in Einzweck-Gutscheine verwandelt