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Inhalt der Ausgabe 09/2015

Inhalt

Editorial

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Wettbewerb zur betrieblichen Verkehrssicherheit +++ Kooperationsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband unterzeichnet +++ Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ erneuert Zusammenarbeit mit dem StaplerCup: 17. bis 19. September 2015 in Aschaffenburg +++

Sicherheit, Arbeit & Gesundheit

A+A 2015 – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Vom 27. – 30. Oktober 2015 findet der 34. internationale Kongress der A+A – Sicherheit und Gesund heit bei der Arbeit – im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf statt. In 60 Veranstaltungsreihen referieren 350 hochrangige Fachleute aus Politik, Forschung und Praxis. Die parallel stattfindende internationale Fachmesse der A+A verzeichnet mit mehr als 1.800 Ausstellern (2013 über 1.600) das beste Ergebnis ihrer Geschichte. 2013 hatte die Fachmesse 63.000, der Kongress 5.500 Teilnehmende.

Pandemien – Risikolage und kritische Bestandsaufnahme der Präventionskonzepte

Auch in unserer modernen Welt stellen Infektionskrankheiten immer noch und immer wieder eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für den Menschen dar. Einzelfälle von gefährlichen Infektionskrankheiten treten auch heute regelmäßig auf, bieten aber in der Regel für die Bevölkerung keinen Anlass zur Sorge, wohl aber für den Betroffenen. Dies ändert sich in der Regel, wenn derartige Erkrankungen gehäuft auftreten.

BASIGO – Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen

Im Juni 2015 präsentierte das Team des Forschungsprojekts BaSiGo – Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen erste Resultate im Rahmen seiner Abschlussveranstaltung. An der Bergischen Universität Wuppertal stellten einzelne Konsortialpartner dabei ihre individuellen Forschungsschwerpunkte, die verwendete Methodik sowie die für sie zentralen Ergebnisse vor. Die heterogene Zusammensetzung des Projektkonsortiums spiegelte sich in der Herkunft der anwesenden Gäste, die die Veranstaltung nutzten, um sich über aktuelle Forschungsbefunde zu informieren.

Haustiere in der Katastrophe

Immer wieder sind im Zusammenhang mit Katastrophen und anderen Ereignissen Schlagzeilen wie „Hochwasser: Tiere werden in Deutschland nicht gerettet“ (Hounds & People Magazin 2013) oder „In Deutschland sind Tiere vor Naturkatastrophen kaum geschützt“ (Das Recht der Tiere 2013) zu lesen. Besonders dramatisch waren auch die Meldungen von rund 50.000 herrenlosen Haustieren, welche nach Hurrikan Katrina im Jahre 2005, durch New Orleans irrten, da ihre Besitzer sie bei der Evakuierung nicht mitnehmen durften.

Neue VdS-Anerkennungen im Sektor der Sicherungsdienstleistungen

Mit Erscheinen der Norm DIN EN 50518 wurde eine Zäsur bei den Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) eingeleitet, die allen Marktteilnehmern eine Menge Veränderungen bescherte. Auch VdS Schadenverhütung GmbH war davon betroffen, mussten doch – im Einklang mit der Wirtschaft und den Verbänden – neue Lösungen gefunden und diese dann in neue Richtlinien gegossen werden. Die Richtlinien für AES nach DIN EN 50518 (VdS 3137) wurden bereits im Dezember 2011 veröffentlicht. Die Richtlinien für NSL, welche ebenfalls gänzlich neu geschrieben werden mussten, liegen mit VdS 3138 Teil 1 (Stand Dezember 2013) und Teil 2 (Stand Juni 2014) nunmehr ebenfalls vollständig vor.

Die neue ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“

Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1“ in Nr. 1.2:

„(1) Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, … ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.
(2) Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung.
(3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen.“

Sicherheit & Recht

Die Beschädigung der gemieteten Arbeitsbühne

Sachschadensabwicklung: Ist das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung und ein Verstoß gegen das TOP-Prinzip grob fahrlässig?

Aktuelle Rechtsprechung

+++ „Missverstandene LASI-Broschüre“: Fersensporn wird nicht als Berufskrankheit anerkannt +++ Arbeitszeitgesetz gilt auch für Beschäftigte in Jugendhilfe-Wohngruppen +++

Produkte & Dienstleistungen

Günzburger Steigtechnik auf der „A+A 2015“ in Düsseldorf vom 27. bis 30. Oktober 2015 – Top-Produkte für die Arbeitssicherheit

Günzburg (jm). Neuheit trifft Bewährtes – und gemeinsam steigern sie die Arbeitssicherheit im betrieblichen Alltag. Der mehrfach ausgezeichnete bayerische Qualitätshersteller Günzburger Steigtechnik präsentiert auf der „A+A“ in Düsseldorf erneut seine Top-Produkte für die Arbeitssicherheit, allen voran seine Stufenleitern mit rutschhemmender Trittauflage „clip-step R13“ für den Einsatz in R13-Arbeitsbereichen, oder seine Ergonomie-Highlights wie den ergonomischen Tragegriff „ergo-pad“ für Stufenleitern sowie die „roll-bar“-Traverse für Sprossenleitern. Auch mehrere Messeneuheiten verspricht das Unternehmen, das an seinem Stand (Nr. B51 in Halle 6) erstmals auch auf der „A+A“ Produkte aus dem Sortiment der Rettungstechnik zeigen wird.

Aus dem Netzwerk

BAuA-Mitteilungen

Am 3. Juli 2015 fand in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin die Abschlusstagung zum Forschungsprojekt „Zeit- und Leistungsdruck bei Dienstleistungstätigkeiten – Entstehungszusammenhänge und Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Arbeitsorganisation“ statt. Die rund 80 Teilnehmenden diskutierten neben den Ergebnissen des Projekts auch weitere aktuelle Erkenntnisse zur Arbeitsbelastung und Arbeitsgestaltung bei qualifizierter Dienstleistungsarbeit. Die Vorträge sind jetzt im Netz. Immer häufiger stehen Beschäftigte unter Zeit- und Leistungsdruck.

Wie Auftragnehmer und Beschäftigte durch Ignorieren der Baustellenverordnung in Gefahr gebracht werden

Obwohl mehr als 16 Jahre seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung am 1. Juli 1998 vergangen sind, werden immer wieder Bauvorhaben im Aufsichtsgebiet vorgefunden, deren Veranlasser (Bauherren/Investoren) es trotz deutlich erkennbarer und zutreffender Baustellenbedingungen nach BaustellV versäumen oder für nicht notwendig erachten, die Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen.

Sind Gehörschutz-Otoplastiken die besseren Gehörschützer?

Bereits im Jahr 1938 meldete F. D. F. Walters in den USA ein Patent für Ohrpassstücke nach Maß an, welche für Hörgeräte genutzt werden sollten und der Form des menschlichen Ohres nachgebildet wurden. Auch heute noch finden sowohl hinter dem Ohr zu tragende Hörgeräte (HdO) als auch im Ohr getragene Hörgeräte (IdO) ihren Halt durch diese Passstücke. Allerdings strebt man aktuell bei der Hörgeräteversorgung an, eine immer tiefer im Gehörgang sitzende und damit kaum zu erkennende Otoplastik zu verwenden oder man verwendet sogenannte Schirmchen, die den Gehörgang nicht abdichten (offene Versorgung).

Wissen & Qualifizierung

Datenbanken

+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++

KomNet
Zum Schwerpunktthema Safety and Security/Krisen- und Notfallmanagement

Nach den Bestimmungen des § 10 (1) des ArbSchG (www.gesetze-im-internet.de/arbschg) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

Testen Sie Ihr Fachwissen
Thema: „Der Arbeitsschutz von Jugendlichen“

Nicht nur in der Ferienzeit ist es ein Thema: Der Arbeitsschutz von Jugendlichen. Ob Praktikum, Ferienjob oder reguläre Beschäftigung: Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss besonders geschützt werden. Das Thema ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er ihm ein eigenes Gesetz widmet – das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen.

Erfolgreiche Aktionstage

Betriebliche Aktionstage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind ein wichtiges Element zur Bewusstseinsbildung. Innerhalb der DGUV ‚Vorschrift 2‘ (Anhang 4; Kapit el 4; Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen) werden als Aufgabenbereich für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsmediziner explizit genannt: Durchführung von Schwerpunktprogrammen, Kampagnen sowie die Unterstützung von Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. das ‚Durchführen von Aktionstagen‘.

Termine & Medien

+++ BG ETEM: Sicherheitsbeauftragte – Kurzinfo neu aufgelegt +++ Lichtwirkung blau-angereicherter Beleuchtung am Arbeitsplatz +++ akzente und report gehen App +++ Vier Filme mit Brandschutz-Tipps für Betriebe +++ Kranführer Aus- und Weiterbildung – neue Schulungsunterlagen erschienen +++ „Notfall- und Krisenmanagement“ inklusive Praxisworkshops +++

Service

Mitteilungen aus der Industrie

+++ Dauphin auf der A+A 2015: Lösungen für Industrie und Büro +++ Multimessgerät BAPPU macht die nächsten Evolutionsschritte +++ Mobile Sicherheitsleiter beugt Arbeitsunfällen auf Tankfahrzeugen und Containern vor +++

Vorschau / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2015
Veröffentlicht: 2015-09-02
 

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