• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Selbstbestimmungsrecht und Menschenwürdegarantie als Auslegungshilfen zur Erschließung unbestimmter Rechtsbegriffe im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für behinderte Menschen
– Anmerkung zum Beschluss des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 5. Senat vom 10. 3. 2011, Aktenzeichen: L 5 KR 59/11 B ER –

Nach § 1 Satz 1 SGB IX dienen die Leistungen an behinderte Menschen dazu, deren Selbstbestimmung zu fördern. Zur Verwirklichung dieses Ziels muss dem behinderten Menschen vorrangig dafür Hilfestellung geleistet werden, um die Reinigung des Intimbereichs selbst ohne Mithilfe anderer Personen durchzuführen, sofern und soweit ihm dies möglich ist. Ein Verweis auf die mögliche Reinigung des Intimbereichs durch Pflegepersonen würde bei einer solchen Fallkonstellation auch gegen die verfassungsrechtlich geschützte Würde der Antragstellerin als behinderter Mensch verstoßen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 12 / 2011
Veröffentlicht: 2011-12-15
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Selbstbestimmungsrecht und Menschenwürdegarantie als Auslegungshilfen zur Erschließung unbestimmter Rechtsbegriffe im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für behinderte Menschen