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Schwerbehindertenrecht: Gehstörung / Psychische Beeinträchtigung

§§ 2, 69, 145 f. SGB IX; Merkzeichen G

Psychische Gehstörungen können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind.

Urteil des 9. Senats des BSG vom 11.8.2015 – B 9 SB 1/14 R
Anmerkung von Ralf Dolata, Duisburg

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.11.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-04
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Dokument Schwerbehindertenrecht: Gehstörung / Psychische Beeinträchtigung