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Schwerbehindertenrecht: GdB / Diabetes Mellitus

§ 69 SGB IX; Anl. zu § 2 VersMedV

Für einen Grad der Behinderung von 50 reicht es nach Teil B Nr. 15.1 Abs. 4 Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung bei Diabetes Mellitus nicht aus, dass eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von den dort genannten Kriterien selbstständig variiert werden muss; vielmehr muss die betreffende Person durch die Auswirkungen des Diabetes Mellitus auch insgesamt gesehen erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.

Urteil des 9. Senats des BSG vom 25.10.2012 – B 9 SB 2/12 R

Anmerkung von Prof. Dr. Carsten Wendtland, Mühlheim

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.11.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-01
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Dokument Schwerbehindertenrecht: GdB / Diabetes Mellitus