• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Schutz von Sozialdaten der Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern

Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern sind oftmals nicht nur Arbeitnehmer dieser Behörde, sondern auch als Versicherte oder Mitglied selbst integraler Bestandteil der Institution. Hier ist es nicht ausreichend, allein die allgemeinen Grundsätze des Mitarbeiterdatenschutzes zu beherzigen. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle schon frühzeitig eine Schutzvorschrift im SGB I erlassen. Die Ausgestaltung dieses Sozialdatenschutzes wird in diesem Artikel dargestellt.

Seiten 202 - 206

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.07.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 7 / 2007
Veröffentlicht: 2007-07-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Schutz von Sozialdaten der Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern