• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Schadensersatz für entgangene Netzentgelte bei Beschädigung eines Stromkabels durch einen Bauunternehmer

§§ 252, 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB, § 17 ARegV

Mögliche Auswirkungen eines durch einen Bauunternehmer verursachten Kabelschadens in Zusammenhang mit der Erlösobergrenzenregulierung stellen keinen Schaden im Sinne von § 823 BGB dar. Die Anreizregulierungsverordnung ist auch kein Schutzgesetz i. S. von § 823 Abs. 2 BGB.

(Leitsatz des Gerichts)

LG Tübingen, Urt. v. 12.05.2017 – 5 O 76/16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.01.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-16
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Schadensersatz für entgangene Netzentgelte bei Beschädigung eines Stromkabels durch einen Bauunternehmer