• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Satzungshoheit im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird von dem Prinzip beherrscht, dass Ansprüche aus ihr grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die Leistungen im gesamten Bundesgebiet nach den gleichen Grundsätzen gewährt werden. Das bedeutet, dass alle Menschen gleich behandelt werden, soweit es um den Anspruch aus der GKV geht. Bei der Durchführung der Leistungen haben die Leistungsträger (Krankenkassen) einen gewissen Spielraum. Es gibt auch Möglichkeiten für die Ausübung des Ermessens. Weitgehend unbekannt ist, dass die Krankenkassen in bestimmten Fällen durch Satzungsbestimmungen in das Leistungsgeschehen eingreifen können.

Seiten 325 - 328

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.11.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-22
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Satzungshoheit im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung