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Sanierungskonzepte: Neufassung des IDW S 6 verabschiedet
„Neuer“ IDW S 6 konkretisiert Anforderungen an KMU-Konzepte und an die Eigenkapitalausstattung sowie Renditefähigkeit

Sanierungskonzepte umfassen nicht selten mehrere hundert Seiten. Bei wenig komplexen (und meist kleineren) Unternehmen ist dies aber oft nicht erforderlich. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hatte daher im September 2017 den Entwurf eines neugefassten IDW S 6 veröffentlicht. Damit sollte klargestellt werden, dass bei wenig komplexen Unternehmen auch „schlanke“ Konzepte möglich sind. Die Fokussierung auf die Kernanforderungen und die weiteren Hinweise zu Konzepten wenig komplexer Unternehmen wurden ausnahmslos begrüßt. Intensiv diskutiert wurde hingegen die Konkretisierung, dass ein saniertes Unternehmen stets ein angemessenes bilanzielles Eigenkapital aufweisen müsse. Die im August 2018 veröffentlichte finale Fassung hält grundsätzlich weiter am bilanziellen Eigenkapital fest, lässt im Ausnahmefall nun aber auch Bestandteile des wirtschaftlichen Eigenkapitals bei der Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung zu. Zudem wird künftig nicht mehr eine branchenübliche, sondern eine angemessene Rendite verlangt. Auch werden unterschiedliche Begrifflichkeiten wie „Sanierungsfähigkeit“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ voneinander abgegrenzt sowie der Prozess der Konzepterstellung präzisiert. Der folgende Beitrag geht nach einer kurzen Darstellung der unveränderten Kernbestandteile eines Sanierungskonzepts auf die zuvor genannten Klarstellungen und Konkretisierungen ein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 5 / 2018
Veröffentlicht: 2018-09-04
Dokument Sanierungskonzepte: Neufassung des IDW S 6 verabschiedet