• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Rückgang der Verfahrensdauer beim BSG

Jahrzehntelang war das BSG der schnellste von fünf Obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik. Vor gut einem Jahrzehnt änderte sich das angesichts der starken Zunahme der Klagen gegen Hartz-IV-Entscheidungen und bei verweigerter Sozialhilfe. Der neue BSG-Präsident Dr. Rainer Schlegel stellte bei der Jahres-Pressekonferenz am 9.2.2017 in Kassel fest, dass der Geschäftsanfall beim BSG im vergangenen Jahr mit 3.691 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten zwar deutlich unter dem des Jahres 2015 lag, aber höher war als in den „Rekordjahren“ 2012 und 2013. Bei den Revisionen stiegen die Neueingänge gegenüber 2015 um 4,4 Prozent, bei den Nichtzulassungsbeschwerden sanken sie dagegen um 13,2 Prozent. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den im Vorjahr erledigten Revisionen betrug 10,1 Monate gegenüber 11,8 Monate im Jahr 2015. 57,8 Prozent der Revisionen wurden innerhalb eines Jahres erledigt. Trotz der weiterhin hohen Eingangszahlen konnten die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in durchschnittlich 3,4 Monaten abgeschlossen werden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-04
Dokument Rückgang der Verfahrensdauer beim BSG