Inhalt der aktuellen Ausgabe 04/2023
Editorial
Inhalt / Impressum
Management
Was früher Gegenstand freiwilliger Selbstverpflichtung war, wird seit einiger Zeit zunehmend reguliert: die Wahrnehmung der unternehmensspezifischen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft, neudeutsch Corporate Social Responsibility (CSR). CSR und Compliance rücken damit näher zusammen. Vieles, was früher durch CSR-Abteilungen im besten Fall systematisch gemanagt wurde, ist nun gesetzlich vorgeschrieben und fällt damit in den Aufgabenbereich von Compliance. Liegt es da nicht nahe, die beiden Bereiche miteinander zu verschmelzen respektive CSR dem Bereich unterzuordnen, der seit den spektakulären Korruptions- und Bilanzfälschungsskandalen zu Beginn dieses Jahrtausends über die größere Management-Awareness verfügt? Der vorliegende Beitrag versucht deutlich zu machen, wie das Verhältnis sachlich-fachlich einzuordnen ist und welche Schlussfolgerungen in der Praxis daraus gezogen werden könnten.
Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand, die veränderte Perspektive bringt jedem neue Erkenntnisse, auch einem Compliance-Officer. Der folgende Text erläutert die „Innere Führung“ der Bundeswehr, ein erfolgreiches Modell der Compliance, eingeführt vor rund 70 Jahren, als keiner den Begriff Compliance kannte.
Prevention
Die zunehmenden technischen Möglichkeiten durch Digitalisierung und KI (künstliche Intelligenz) treibt Unternehmen um. Denn Daten sind das neue Öl, sie sind Unternehmenswerte, die Schutz und Sicherheit brauchen. Dabei geht es um die rechtliche Haftbarmachung bei der Nutzung von Daten, den eigenen unternehmerischen Ruf und neuen Ansätzen, um Nachhaltigkeitsaspekte zu vertreten – weit über rein finanzielle Aspekte hinaus. Der Blick auf die dunklen Seiten der Digitalisierung und KI und deren Berücksichtigung bei der Entwicklung neuer technologischer Innovationen ist im Verständnis von Werte schöpfen, Werte erhalten, kontinuierlich neu bewerten und Werte schützen unabdingbar. Denn gerade die Baubranche, in der eine signifikant hohe Datenkomplexität und unübersichtlich langen Nachunternehmerketten vorhanden sind, suchen nach rechtssicheren Wegen in der digitalen Transformation.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt). Eine dieser Verpflichtungen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG) besteht darin, eine Person zu benennen, die für das Risikomanagementsystem in Bezug auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken verantwortlich ist.
Legal
Nicht nur Unternehmen, sondern alle Organisationsarten, wie etwa Behörden, Verbände oder Vereine, verfolgen mit ihrer Existenz bestimmte Zwecke. Doch auf dem Weg dahin erzeugen sie zugleich verschiedene Risiken, die im Falle ihrer Realisierung zu erheblichen Schäden nicht nur für die Organisation selbst, sondern auch für die Gesellschaft und den Staat führen können. Um die Risiken im Griff zu halten, werden diverse systematische Ansätze umgesetzt, die in der Regel zwei organisatorischen Ebenen umfassen: Führung und Verantwortung, die als Governance beschrieben werden, und die operative Umsetzung – das Management.
Derzeit rollt eine Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug auf Unternehmen zu, die sich – je nach Geschäftsmodell – schnell zu einem „ESG-Tsunami“ entwickeln können. Inhaltlich betreffen diese Vorgaben einerseits den Themenkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Andererseits entsteht zudem eine Vielzahl an sanktionsbewehrten Regelungen, deren Nichtbeachtung erhebliche Konsequenzen einschließlich empfindlicher Abwertungen im Rahmen von ESG-Ratings mit sich bringen kann. Nachfolgend werden einige der wichtigsten Neuerungen aus diesem Bereich dargestellt, die betroffene Unternehmen im Rahmen ihres Compliance-Managements adressieren sollten.
Law Report
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Profession
Dr. Achim Büllesbach ist seit Mitte 2021 als Regional Compliance Officer bei Alstom für den Bereich Ethik & Compliance in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) zuständig. Zuvor war er dort Leiter Recht und Vertragsmanagement DACH und CEE (Central Eastern Europe) sowie als Compliance Officer für die Europa Region tätig. Seine Promotion behandelte die rechtliche und tatsächliche Verbindlichkeit von Unternehmensregelungen anhand des Datenschutzrechts. Er ist Dozent im Masterstudiengang Baurecht und Baubegleitung an der Uni Marburg und Mitglied im Arbeitskreis Behavioral Compliance des DICO e. V.
Service
+++ Wir müssen oft neu anfangen, aber nur selten von vorne (Ernst Ferstl) +++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ PwC-Studie 2023: ESG-Reporting im Mittelstand hat Nachholbefarf +++ Änderungen im Vermittlungsausschuss am Gesetz zum Schutz von Whistleblowern +++ Neue Konferenz: Integrity Europe +++
+++ Markus Jüttner, Die Kunst erfolgreicher Compliance +++ Rita Pikó / Laurenz Uhl / Sandra Licci (Hrsg.), Handbuch Corporate Compliance +++
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