Revolvierende Sicherheiten in der Insolvenz – Rechtssicherheit aufgrund neuer BGH-Rechtsprechung
Weil die Globalzession und das zur Sicherheit übereignete Warenlager immer wechselnde Forderungen/Bestände umfassen, stellt sich die Frage, ob diese Sicherungsmittel insolvenzfest vereinbart werden können. Zu sicherungsübereigneten Warenlagern in der Insolvenz des Schuldners hat am 26. 6. 2008 der BGH entschieden; dieses Urteil soll im Folgenden besprochen werden.
Seiten 227 - 228
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-08 |