Revisionsrücknahme und Anerkenntnis vor dem BSG
Gelegentlich erklären Beteiligte des Revisionsverfahrens in der mündlichen Verhandlung die Zurücknahme ihrer Revision oder geben ein Anerkenntnis ab. Dies geschieht nicht selten unmittelbar nach dem Rechtsgespräch, um nachteilige Grundsatzentscheidungen oberster Bundesgerichte mit präjudizieller Wirkung für eine Vielzahl weiterer Verfahren „in letzter Minute“ zu verhindern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |