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Revisionsrücknahme auch nach Einlassung des Revisionsbeklagten zur Hauptsache?

Zur Vermeidung sog. Grundsatzurteile werden im Zivilrechtsstreit Revisionen vielfach kurz vor einem Urteilspruch zurückgenommen oder der Anspruch wird anerkannt. Änderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) zum 1.1.2014 sollen dies erschweren. Fraglich ist, ob diese Änderungen auf das sozialgerichtliche Revisionsverfahren durchschlagen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2014
Veröffentlicht: 2014-05-05
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