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Rentenversicherung: Rentenzahlung / Tod des Berechtigten / Rücküberweisungspflicht

§ 102 Abs. 5, § 118 Abs. 3 SGB VI

Wird eine Belastung des Kontos des Rentenberechtigten, die vor dem Eingang des Rücküberweisungsverlangens des Rentenversicherungsträgers im Lastschriftverfahren erfolgte, rückgängig gemacht, besteht ein gegenüber dem Anspruch gegen den mittelbaren Empfänger vorrangiger Anspruch gegen das Geldinstitut.

Urteil des 5. Senats des BSG vom 17.6.2020 – B 5 R 21/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:170620UB5R2119R0 – Anmerkung von Rüdiger Mey, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-08
Dokument Rentenversicherung: Rentenzahlung / Tod des Berechtigten / Rücküberweisungspflicht