• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente / Einkommensänderung

§ 18d SGB IV; Art. 2 Abs. 1 GG

1. Trotz der Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. 7. 2004 waren bei Beziehern von Hinterbliebenenrenten Minderungen des Einkommens um weniger als zehn Prozent bereits zu diesem Datum rentensteigernd zu berücksichtigen.

2. Der Notwendigkeit dieser verfassungskonformen Auslegung steht nicht entgegen, dass das Gesetz erst mit Wirkung ab 23. 6. 2006 statt auf den Zeitpunkt der „nächsten Rentenanpassung“ auf den „nächstfolgenden 1. Juli“ abstellt.

Urteil des 13. Senats des BSG vom 17. 4. 2008 – B 13/4 R 41/06 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin

Seiten 370 - 375

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.06.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2009
Veröffentlicht: 2009-06-10
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente / Einkommensänderung