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Rentenversicherung: Geringfügige selbstständige Tätigkeit

§ 8 SGB IV; §§ 2, 4, 5, 165 SGB VI

Ob die maßgebende (Entgelt-)Geringfügigkeitsgrenze regelmäßig im Monat nicht überstiegen wird, ist auch bei selbstständig Tätigen im Wege vorausschauender Betrachtung zu entscheiden; das gilt auch dann, wenn eine Entscheidung über die Feststellung von Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erst im Nachhinein getroffen werden soll.

Urteil des 12. Senats des BSG vom 27. 7. 2011 – B 12 R 15/09 R –

Anmerkung von Rainer Liebich, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.07.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2012
Veröffentlicht: 2012-07-02
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