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Rentenversicherung: „Abwertung“ Schulausbildung / Vertrauensschutz

Art. 3, 14, 20 GG; §§ 58, 71, 263 SGB VI

Es ist verfassungsgemäß, dass Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung – im Gegensatz zu Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – nicht mehr rentensteigernd bewertet werden; dies gilt auch, soweit behinderte Menschen als Bezieher von Rente wegen Erwerbsminderung betroffen sind.

Urteil des 13. Senats des BSG vom 19. 4. 2011 – B 13 R 27/10 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Franz Ruland, München

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.04.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2012
Veröffentlicht: 2012-04-03
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