Rentenversicherung: „Abwertung“ Schulausbildung / Vertrauensschutz
Art. 3, 14, 20 GG; §§ 58, 71, 263 SGB VI
Es ist verfassungsgemäß, dass Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung – im Gegensatz zu Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – nicht mehr rentensteigernd bewertet werden; dies gilt auch, soweit behinderte Menschen als Bezieher von Rente wegen Erwerbsminderung betroffen sind.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 19. 4. 2011 – B 13 R 27/10 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Franz Ruland, München
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-04-03 |