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Rentenversicherung: Abschläge / Vorzeitige Inanspruchnahme

Art. 3 Abs. 1, Art 14 Abs. 1 GG; §§ 77 Abs. 2, 237 Abs. 3, 4 SGB VI

Die Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren beim Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 11. 11. 2008 – 1 BvL 3/05 u. a. –

Anmerkung von Prof. Dr. Joachim Becker, Humboldt-Universität zu Berlin, Richter am Sozialgericht, Wiesbaden

Seiten 30 - 41

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-01-08
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