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Religiöse Symbole am Arbeitsplatz zwischen Gleichbehandlung und unternehmerischer Freiheit
Das Kopftuch in Luxemburg

Mit zwei Entscheidungen vom 14.3.2017 hat der EuGH erstmals zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz Stellung genommen. Die vielschichtige Gemengelage um das Kopftuch ist damit endgültig im europäischen Recht angekommen. Der Beitrag hinterfragt den vom EuGH gezeichneten Rechtsrahmen und beleuchtet, welche Folgewirkungen sich für das nationale Arbeitsrecht ergeben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 8 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-07
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Dokument Religiöse Symbole am Arbeitsplatz zwischen Gleichbehandlung und unternehmerischer Freiheit