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Rechtsnatur und Wirkungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – Rechtsschutz

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ergeht als gebundene Entscheidung, auf deren Erlass der Antragsteller bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 BIm-SchG einen Anspruch hat. Über § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG werden auch „andere öffentlich-rechtliche Vorschriften“ zum Gegenstand des Genehmigungsverfahrens, so etwa Vorschriften des Baurechts, Naturschutz- oder Artenschutzrechts. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung stellt sich damit als nahezu umfassende Unbedenklichkeitsbescheinigung dar.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2022.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-05-24
Dokument Rechtsnatur und Wirkungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – Rechtsschutz