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Rechtsfolgen nicht durchgeführter Ausschreibungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

In ZESAR 2007, S. 104 ff., wurde beschrieben, in welchen Fällen gesetzliche Krankenversicherungsleistungen der EU-Ausschreibungspflicht unterliegen. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, welche Rechtsfolgen einen Auftraggeber aus dem Kreis der gesetzlichen Krankenversicherung bei Auftragsvergaben im sog. Oberschwellenbereich erwarten, wenn er sich nicht an die Bestimmungen des Kartellvergaberechts hält, insbesondere, welche Ansprüche ein übergangener Bieter gegen ihn hat, wenn er eine Ausschreibung unterlässt (De-facto-Vergabe).

Seiten 402 - 410

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-11
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Dokument Rechtsfolgen nicht durchgeführter Ausschreibungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung