• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Rechtsdokumentation

Dokumentationsstelle des Bundessozialgerichts umfasst zwei Bereiche. Zum einen die hausinternen Dienstleistungen. Diese werden hauptsächlich von den Richterinnen und Richtern des Bundessozialgerichts in Anspruch genommen und leisten einen Unterstützungsbeitrag zu deren Rechtsprechungsaufgabe. Diese Dienstleistungsangebote, die im Folgenden noch näher beschrieben werden, stehen auch den nichtrichterlichen Gerichtsangehörigen und teilweise auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Daneben bereitet die Dokumentationsstelle für das Gebiet des Sozialrechts Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsregelungen für die juris- Online-Datenbanken Rechtsprechung, Aufsätze, Bücher und „Verwaltungsvorschriften für das Sozial- und Arbeitsrecht“ auf. Diese Datenbanken bilden unter der neuen Rechercheoberfläche „juris.de“ Bestandteile eines Gesamtdatenbestandes. Grundlage für letztgenannte Tätigkeit im Rahmen des „Juristischen Informationssystems für die Bundesrepublik Deutschland“, kurz „juris“, des wohl bekanntesten juristischen Datenbankangebots in Deutschland, bildet der am 17./27. Dezember 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der juris GmbH abgeschlossene Bundesvertrag. Darin verpflichtet sich der Bund gegenüber der juris GmbH, gegen Entgelt Dokumente auf den Dokumentationsgebieten Bundesrecht, Verwaltungsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtsliteratur zu erstellen.

Seiten 281 - 283

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 9 / 2007
Veröffentlicht: 2007-09-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Rechtsdokumentation