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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Stilllegung und den Rückbau von Kohlekraftwerken

Das Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 hat die schrittweise Stilllegung und den Rückbau der Kohlekraftwerke zur Folge. Bei diesen Kraftwerken handelt es sich um immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, bei einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr auch um IED-Anlagen. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung und den Rückbau der Kohlekraftwerke. Anders als beispielsweise im Atomrecht sind diese Maßnahmen nicht spezialgesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich vielmehr im Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG sowie im Bauordnungs-, Wasser-, Bodenschutz-, Kreislaufwirtschafts-, Natur- und Artenschutzrecht. Der Beitrag stellt diese Vorgaben überblicksartig dar und zeigt, dass die Stilllegung zumindest großer Kraftwerke bzw. solcher, deren Rückbau mit erheblichen Umweltproblemen verbunden ist, einer sorgfältigen Planung durch den Anlagenbetreiber sowie einer Koordinierung durch die zuständige Immissionsschutzbehörde bedarf, die der eines Genehmigungsverfahrens nicht unähnlich ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2020.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-25
Dokument Rechtliche Rahmenbedingungen für die Stilllegung und den Rückbau von Kohlekraftwerken