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Rechtliche Rahmenbedingungen für den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V sind öffentlich-rechtliche Verträge gemäß § 53 Abs. 1 SGB X. Im Oktober 2008 war fast jedes zweite Arzneimittel, das Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhielten, ein Medikament, für das ein Rabattvertrag abgeschlossen wurde. Rabattverträge waren und sind daher ein wirtschaftlich bedeutsames Umsatzsteuerungsinstrument. In den vergangenen Jahren war weitestgehend unklar, ob sich allerdings deren Vergabe an den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) messen lassen muss und inwieweit das Sozialrecht selbst Anforderungen an diese normiert.

Seiten 97 - 109

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.04.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2009
Veröffentlicht: 2009-04-01
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