Rahmengenehmigung für Mehrzweck- und Vielstoffanlagen
Mehrproduktanlagen in der Chemischen Industrie
Der ökonomische und ökologische Druck bei der Herstellung chemischer Produkte in der Chemischen Industrie ist hoch. Mit dem steigenden Wettbewerb und dem zunehmenden Kostendruck auf den internationalen Märkten müssen Unternehmen flexibler und schneller auf Kundenwünsche reagieren. Dabei hat die Bedienung von Nischenmärkten mit kleinen und wechselnden Produktmengen – gerade bei der Herstellung von Feinchemikalien – einen hohen Stellenwert. Die Chargengrößen und die Produktionsprozesse für solche Chemikalien unterscheiden sich erheblich von denen im Basis- und Industriechemikalienbereich, welche regelmäßig in großen Mengen und vorwiegend in kontinuierlich arbeitenden Prozessanlagen – in so genannten Monoanlagen – hergestellt werden; solche Grundchemikalien sind eher niedrigpreisige Produkte. Die Produktion hochpreisiger Feinchemikalien hingegen erfolgt vorrangig in kleineren Mengen und chargenweise in hochflexiblen Mehrzweck- und Vielstoffanlagen, die auch als Mehrproduktanlagen (MPA) bezeichnet werden. Der Anteil der in Mehrproduktanlagen gegenwärtig hergestellten Fein-/Spezialchemikalien beträgt etwa 35 %. Diese Anlagen dürfen jedoch nicht Versuchsanlagen gleich gesetzt werden, deren Zweckbestimmung eine andere ist. Versuchsanlagen werden ausschließlich oder überwiegend zur Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren, neuer Einsatzstoffe, neuer Brennstoffe oder neuer Erzeugnisse eingesetzt. Die Erprobung bzw. die Entwicklung von „Neuem“ ist nicht auf eine industrielle Fertigung ausgerichtet. Industrietätigkeit zielt auf eine auf Dauer eingerichtete Produktion von Stoffen und Zubereitungen ab.
Seiten 130 - 139
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2005.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |