Quo vadis „Gesamtunternehmen“ i.S. von § 131 Abs. 1 SGB VII?
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 2.4.2009 die Voraussetzungen für ein Gesamtunternehmen nach § 131 Abs. 1 SGB VII neu definiert: Die rechtliche Identität in der Person des Unternehmers (sog. Unternehmeridentität) soll nicht mehr eine zwingende Voraussetzung für die Begründung eines Gesamtunternehmens sein. Da diese Entscheidung sowohl von der bisherigen – auch höchstrichterlichen – Rechtsprechung als auch von der überwiegenden Literaturmeinung abweicht, bedarf es einer rechtlichen Klärung, zu der dieser Aufsatz beitragen soll.
Seiten 299 - 302
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |