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Quo vadis „Gesamtunternehmen“ i.S. von § 131 Abs. 1 SGB VII?

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 2.4.2009 die Voraussetzungen für ein Gesamtunternehmen nach § 131 Abs. 1 SGB VII neu definiert: Die rechtliche Identität in der Person des Unternehmers (sog. Unternehmeridentität) soll nicht mehr eine zwingende Voraussetzung für die Begründung eines Gesamtunternehmens sein. Da diese Entscheidung sowohl von der bisherigen – auch höchstrichterlichen – Rechtsprechung als auch von der überwiegenden Literaturmeinung abweicht, bedarf es einer rechtlichen Klärung, zu der dieser Aufsatz beitragen soll.

Seiten 299 - 302

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2009
Veröffentlicht: 2009-10-01
Dokument Quo vadis „Gesamtunternehmen“ i.S. von § 131 Abs. 1 SGB VII?