• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Psychische Erkrankungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung

Die Zunahme arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen wird in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Der nachstehende Beitrag versucht aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen psychische Erkrankungen als Versicherungsfälle – Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – in der Gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden können. Während bei Arbeitsunfällen grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber rein körperlichen Gesundheitsschäden bestehen, dürfte eine Entschädigung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit de lege lata kaum möglich sein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-04
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Psychische Erkrankungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung