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Präferenzprüfung eine besondere Zollprüfung?

Die Prüfungen der Zollverwaltung im Bereich des Zoll-, Verbrauchsteuer- und Präferenzrechts werden wie folgt bezeichnet:
– eine nachträgliche Prüfung auf dem Gebiet des Zollrechts als Zollprüfung,
– die Prüfung auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern als Außenprüfung und
– die Prüfung der Warenausfuhr zu Präferenzbedingungen aufgrund völkerrechtlicher Verträge oder aufgrund des Rechts der EU als Präferenzprüfung.

Die EU ist der weltweit größte Handelsblock. Die EU ist zudem als Wirtschaftsraum in hohem Maße nach außen orientiert. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Das Handelsvolumen mit der übrigen Welt hat sich zwischen 1999 und 2010 verdoppelt. Die EU ist inzwischen für 80 Länder der wichtigste Handelspartner – für vier Mal mehr Länder als die USA. Damit ist die Europäische Zollunion global gesehen ein Schwergewicht im internationalen Handel. Sie hat daher eine deutlich stärkere Verhandlungsposition als jedes für sich allein handelnde Mitgliedsland.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-06
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