• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Plädoyer für eine Änderung von § 4 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

In Deutschland sterben jedes Jahr über 2.300 Kinder im ersten Lebensjahr. 1 Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) enthält mit § 4 Abs. 4 BEEG eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung des Elterngeldes im Fall des Versterbens eines Kindes während der Elternzeit. Der Beitrag setzt sich mit der Frage der Vereinbarkeit von § 4 Abs. 4 BEEG mit Verfassungsrecht auseinander und gibt Hinweise zur verfassungskonformen Ausgestaltung des BEEG.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-16
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Plädoyer für eine Änderung von § 4 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz